Der Einbau von emvau-schlacke stellt einen ordnungsgemäßen und schadlosen Einsatz im Sinne des §5 Abs. 1 Ziff. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz dar (Verwertung vor Beseitigung).
Die konkreten Einbaubedingungen werden von den zuständigen Landesbehörden insbesondere für den öffentlichen Straßenbau festgelegt.
Einbaubedingungen für den Einsatz von emvau-Baustoffen
- Gedeckter Oberbau mit Asphalt, Beton oder Pflaster
- Der Abstand zwischen Schüttkörperbasis und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand muss mindestens 1 m betragen.
In Hamburg ist das seit 12/2008 gültige „Merkblatt zur Ermittlung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes beim Einsatz von Ersatzbaustoffen in Hamburg“ zu beachten (siehe Merkblatt „Wasserkarte“). - Kein Einbau in festgesetzten bzw. geplanten Trinkwasserschutzgebieten und Wasservorranggebieten *
- Kein Einbau in Gebieten mit häufigen Überschwemmungen, in hydrogeologisch ungünstigen Standorten, auf Flächen mit sensibler Nutzung (z.B. Kinderspielplätze, Sportanlagen, Dränschichten usw.)
- Bei direktem Kontakt mit korrosionsanfälligen Einbauten ist ein Mindestabstand von 50 cm einzuhalten.
* Das HSK unterstützt kostenfrei bei der Überprüfung der Einbauvoraussetzungen für den umweltverträglichen Einbau von emvau-Baustoffen.
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